1. das Gelände muß eben sein und darf keine größeren Steigungen oder Gefälle aufweisen.
     
  2. eine Wasserzapfstelle und ein elektrischen Anschluß (230 Volt) müssen in erreichbarer Nähe zum Fahrgelände sein.
     
  3. der Platz muss mit einem Pkw mit Anhänger erreichbar sein.
     
  4. Mindestplatzgröße ist 17 x 25 m.
 
Im gezeigten Fall beträgt die Gleislänge 64 m. Kleinere und größere Längen sind möglich,kleinere Längen sollten jedoch auf Ausnahmen beschränkt bleiben. Anlagen mit Gleislängen bis 200 Meter sind möglich.




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